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Cookie-Banner ohne „Ablehnen“-Button

Viele Banner zeigen auf der ersten Ebene nur „Alle akzeptieren“ und „Einstellungen“. Wer ablehnen will, muss erst ein zweites Menü öffnen. Ob eine so erteilte Einwilligung freiwillig ist, wird zunehmend bezweifelt.

Ist das ein Risiko?

Die Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss freiwillig und unmissverständlich sein. Das VG Hannover hat am 19.03.2025 (Az. 10 A 5385/22) entschieden, dass ein Banner mit „Alle akzeptieren“ auf der ersten Ebene auch eine gleichwertig erreichbare Ablehnen-Option auf derselben Ebene bieten muss. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat im April 2026 ein Banner auch dann beanstandet, als die Ablehnen-Option zwar auf der ersten Ebene stand, aber optisch deutlich schwächer war als der Zustimmen-Button. Seit den BGH-Urteilen vom 27.03.2025 (I ZR 186/17, I ZR 222/19, I ZR 223/19) können außerdem Mitbewerber und Verbände Datenschutzverstöße über das UWG verfolgen — nicht mehr nur die Aufsichtsbehörden.

Was du tun kannst

Wie consentglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.