consentglass · DSGVO-Scan für Websites

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Welche Dienste gehören in die Datenschutzerklärung?

Jeder eingebundene Drittdienst, der personenbezogene Daten verarbeitet — Analyse, Werbung, Schriften, Karten, Chat, CDN, Hosting — muss in der Datenschutzerklärung auftauchen.

Ist das ein Risiko?

Art. 13 DSGVO verlangt Angaben zu Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern, Speicherdauer und Drittlandtransfer. Eine unvollständige Datenschutzerklärung ist ein eigenständiger Verstoß — unabhängig davon, ob die Einbindung selbst zulässig ist.

Was du tun kannst

Wie consentglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.