Ein Banner ist kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob eine Seite auf das Endgerät zugreift oder Dienste einbindet, die nicht unbedingt erforderlich sind.
Die Frage „Banner ja oder nein“ hängt an einer einzigen Prüfung: Greift die Seite ohne technische Notwendigkeit auf das Endgerät zu? Eine reine Info-Seite mit lokal ausgelieferten Schriften, ohne Analyse, ohne eingebettete Videos und ohne Marketing-Pixel braucht kein Consent-Banner — auch kein „wir verwenden nur technisch notwendige Cookies“-Hinweis, wenn gar keine Cookies gesetzt werden. Umgekehrt genügt schon ein einziger einwilligungspflichtiger Dienst (Google Fonts von Google, ein YouTube-Embed, Google Analytics), um die Bannerpflicht auszulösen.
Eine aktive, informierte Einwilligung und die Sperre einwilligungspflichtiger Zugriffe sind entscheidend. Die große Mehrheit der im EDPB-Bericht beteiligten Behörden beanstandet fehlende Ablehnmöglichkeiten auf einer Ebene mit Zustimmungsbutton. Irreführende Gestaltung kann die Einwilligung beeinträchtigen; der konkrete Fall und nationale Vorgaben sind zu prüfen.
Der häufigste technische Fehler ist das „kosmetische“ Banner: Es wird angezeigt, aber die Tracking-Skripte laufen im Hintergrund bereits. Wirksam ist nur eine Lösung, die die Skripte tatsächlich blockiert, bis eine Kategorie freigegeben wird — entweder über einen Skript-Blocker oder über die Consent-APIs der jeweiligen Tools. Nach dem Setup im privaten Fenster prüfen: Lädt nach einem Klick auf „Ablehnen“ wirklich nichts von google-analytics.com, connect.facebook.net oder ähnlichen Hosts?
Nach § 25 Abs. 1 TDDDG braucht jeder nicht zwingend erforderliche Zugriff auf das Endgerät eine vorherige Einwilligung. Nur unbedingt erforderliche Vorgänge (§ 25 Abs. 2) sind ausgenommen. Ein Banner, das trotz „Ablehnen“ Tracker lädt oder „Ablehnen“ versteckt, erfüllt die Anforderungen nicht.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.