Das Meta-Pixel (connect.facebook.net) verfolgt das Verhalten von Besucher:innen für Werbe-Targeting und Conversion-Messung und überträgt Daten an Meta in den USA.
Für Marketing-Tracking gilt § 25 Abs. 1 TDDDG: Zugriff auf das Endgerät nur mit vorheriger Einwilligung. Der EuGH betont die gemeinsame Verantwortlichkeit von Seitenbetreiber und Meta für die Erhebung. Ohne Einwilligung und ohne Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) fehlt die Grundlage.
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