Viele verbreitete Dienste (Google, Meta, Microsoft, Cloudflare) verarbeiten Daten in den USA. Jede solche Übermittlung braucht eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO.
USA-Transfers brauchen eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO. Für erfasste, gültig DPF-zertifizierte Empfänger kann Art. 45 greifen; andernfalls kommen etwa Standardvertragsklauseln mit der nötigen Transferprüfung nach Art. 46 in Betracht. Andere Garantien und die eng begrenzten Ausnahmen nach Art. 49 sind gesondert zu prüfen. Die übrigen DSGVO-Anforderungen gelten weiterhin.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.