Viele verbreitete Dienste (Google, Meta, Microsoft, Cloudflare) verarbeiten Daten in den USA. Jede solche Übermittlung braucht eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO.
Seit dem Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Juli 2023) ist die Übermittlung an dort zertifizierte US-Unternehmen zulässig. Ist der Empfänger nicht zertifiziert, braucht es Standardvertragsklauseln plus eine Abschätzung der Rechtslage im Empfängerland (Transfer Impact Assessment). Fehlt beides, ist die Übermittlung unzulässig.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.