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Datenübermittlung in die USA nach der DSGVO

Viele verbreitete Dienste (Google, Meta, Microsoft, Cloudflare) verarbeiten Daten in den USA. Jede solche Übermittlung braucht eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO.

Ist das ein Risiko?

USA-Transfers brauchen eine Grundlage nach Kapitel V DSGVO. Für erfasste, gültig DPF-zertifizierte Empfänger kann Art. 45 greifen; andernfalls kommen etwa Standardvertragsklauseln mit der nötigen Transferprüfung nach Art. 46 in Betracht. Andere Garantien und die eng begrenzten Ausnahmen nach Art. 49 sind gesondert zu prüfen. Die übrigen DSGVO-Anforderungen gelten weiterhin.

Was du tun kannst

Wie consentglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.