Bindet eine Seite Schriften direkt über fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com ein, wird bei jedem Aufruf die IP-Adresse der Besucher an Google in den USA übertragen — noch bevor irgendeine Einwilligung möglich ist.
Das LG München I hat einer betroffenen Person am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20) 100 € Schadenersatz zugesprochen, weil die IP-Adresse ohne Rechtsgrundlage an Google übermittelt wurde. In der Folge gab es zahlreiche Abmahn- und Forderungsschreiben. Lokal ausgelieferte Schriften lösen diese Übermittlung nicht aus.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.