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Google-Fonts-Abmahnung: was tun?

Seit dem Urteil des LG München I (20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) sind zahlreiche Schreiben verschickt worden, die wegen extern geladener Google Fonts Schadenersatz und Unterlassung fordern — teils automatisiert und in fragwürdiger Menge.

Die Google-Fonts-Abmahnwelle geht auf ein einziges Urteil zurück: Das LG München I sprach am 20.01.2022 einer betroffenen Person 100 € Schadenersatz zu, weil beim Seitenaufruf die IP-Adresse ohne Rechtsgrundlage an Google übermittelt wurde. In der Folge verschickten mehrere Kanzleien und teils dubiose „Interessengemeinschaften“ tausende, oft automatisiert erzeugte Forderungsschreiben an Website-Betreiber, deren Seiten Schriften direkt von fonts.googleapis.com luden.

Eine IP-Übermittlung ohne tragfähige Rechtsgrundlage kann gegen die DSGVO verstoßen. Nach dem BGH (VI ZR 10/24) kann bereits ein kurzzeitiger Kontrollverlust einen immateriellen Schaden darstellen. Ob bei einer Google-Fonts-Einbindung ein Verstoß, ein Schaden und der nötige Kausalzusammenhang vorliegen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wer ein solches Schreiben erhält, sollte drei Dinge parallel tun: die technische Ursache sofort beheben (Schriften lokal einbinden, Quelltext prüfen), den Ist-Zustand und das Schreiben dokumentieren (Screenshots, Zeitstempel) und eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei einschalten, bevor eine Zahlung erfolgt oder eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst und begründen ein hohes Vertragsstrafenrisiko.

Ist das ein Risiko?

Die IP-Übermittlung an Google ohne Rechtsgrundlage kann einen Schadenersatzanspruch begründen (Art. 82 DSGVO). Ob im Einzelfall ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, ist umstritten; seriengemäße, rechtsmissbräuchliche Massenschreiben wurden von Gerichten zurückgewiesen. Eine anwaltliche Prüfung des konkreten Schreibens ist sinnvoll.

Was du tun kannst

Häufige Fragen

Muss ich die geforderte Summe zahlen?
Nicht ungeprüft. Ob ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, ist im Einzelfall zu bewerten; bei erkennbar seriengemäßen, rechtsmissbräuchlichen Schreiben haben Gerichte Ansprüche zurückgewiesen. Eine anwaltliche Prüfung vor jeder Zahlung ist sinnvoll.
Soll ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?
Nicht in der vorformulierten Fassung. Solche Erklärungen sind meist zu weit gefasst und begründen bei jedem künftigen Verstoß eine hohe Vertragsstrafe. Falls überhaupt, sollte eine modifizierte Erklärung nach anwaltlicher Prüfung abgegeben werden.
Wie behebe ich die Ursache?
Die benötigten Schriftschnitte herunterladen, lokal per @font-face einbinden und alle Aufrufe von fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com aus HTML, CSS und Plugins entfernen. In WordPress helfen Plugins wie OMGF; danach den Quelltext gegenprüfen.
Kann mich das erneut treffen?
Ja, solange die Seite Schriften extern lädt. Nach der Lokalisierung sollte auch geprüft werden, ob andere externe Ressourcen (Icon-Fonts, Maps, Embeds) die IP übertragen — sie sind rechtlich vergleichbar.

Wie consentglass hilft

Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

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Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.