WordPress selbst ist unkritisch — die Datenschutz-Themen kommen fast immer über Themes, Plugins und eingebettete Inhalte.
Häufige Fundstellen: Themes, die Google Fonts von Google laden; Analytics- oder Marketing-Plugins ohne Einwilligungslogik; eingebettete YouTube-/Maps-Blöcke; Emojis und Gravatare von externen Servern. Für alle nicht notwendigen Zugriffe gilt § 25 Abs. 1 TDDDG.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.