Viele Banner zeigen auf der ersten Ebene nur „Alle akzeptieren“ und „Einstellungen“. Wer ablehnen will, muss erst ein zweites Menü öffnen. Ob eine so erteilte Einwilligung freiwillig ist, wird zunehmend bezweifelt.
Die Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 4 Nr. 11 DSGVO muss freiwillig und unmissverständlich sein. Das VG Hannover hat am 19.03.2025 (Az. 10 A 5385/22) entschieden, dass ein Banner mit „Alle akzeptieren“ auf der ersten Ebene auch eine gleichwertig erreichbare Ablehnen-Option auf derselben Ebene bieten muss. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hat im April 2026 ein Banner auch dann beanstandet, als die Ablehnen-Option zwar auf der ersten Ebene stand, aber optisch deutlich schwächer war als der Zustimmen-Button. Seit den BGH-Urteilen vom 27.03.2025 (I ZR 186/17, I ZR 222/19, I ZR 223/19) können außerdem Mitbewerber und Verbände Datenschutzverstöße über das UWG verfolgen — nicht mehr nur die Aufsichtsbehörden.
免费检测会分析提供的 HTML,并显示哪些服务被嵌入、是否检测到 Cookie 横幅,以及是否存在隐私政策和运营者信息链接——每项发现均附有分类。不能替代法律咨询。
本文内容为我们所知的一般性信息,不构成法律咨询。针对具体案例,请咨询专业的 IT 法律事务所。