Microsoft Clarity (clarity.ms) liefert Heatmaps und Session-Aufzeichnungen und überträgt Daten an Microsoft (USA).
Dass Clarity kostenlos ist, ändert nichts an der Rechtslage: Session-Recording und Heatmaps erfassen das Verhalten einzelner Besucher:innen und sind damit klar einwilligungspflichtig. Microsoft nutzt die aggregierten Daten laut eigenen Angaben auch für eigene Zwecke — das macht die Einordnung als reine Auftragsverarbeitung diskussionswürdig und den sauberen AVV plus die Prüfung der gemeinsamen Verantwortlichkeit umso wichtiger.
Der wichtigste technische Hebel ist die Maskierung. Steht sie auf „Balanced“ oder „Relaxed“, können Klartext-Eingaben und Seiteninhalte in den Aufzeichnungen landen — inklusive versehentlich sichtbarer personenbezogener Daten Dritter. „Strict“ maskiert alle Texte und Eingaben und ist die datensparsame Grundeinstellung.
Für den USA-Transfer gilt dasselbe wie bei anderen Microsoft-Diensten: Über das EU-US Data Privacy Framework ist der Transfer zu Microsoft grundsätzlich abgesichert, solange die Zertifizierung besteht. In der Datenschutzerklärung gehört das als Transfergrundlage benannt.
Clarity lässt sich mit Google Analytics und mit Microsoft Advertising verknüpfen. Diese Integrationen erweitern den Zweck: Aus dem reinen Verhaltens-Verständnis wird eine Datenbasis für Werbe-Auswertung und -Optimierung. Wer die Verknüpfung aktiviert, muss den erweiterten Zweck in der Einwilligung und der Datenschutzerklärung abbilden — eine als „Statistik“ eingeholte Zustimmung deckt Werbe-Zwecke nicht ab.
Praktisch begrenzen lässt sich Clarity über die Projekteinstellungen: Aufzeichnungen können per URL-Regel auf bestimmte Bereiche beschränkt oder von sensiblen Seiten (Login, Konto, Kasse) ausgeschlossen werden, und einzelne Elemente lassen sich per data-clarity-mask / data-clarity-unmask gezielt steuern. Je weniger aufgezeichnet wird, desto einfacher die Rechtfertigung.
Wie bei anderem Session-Recording greift § 25 Abs. 1 TDDDG: Einsatz nur nach vorheriger Einwilligung. Zusätzlich ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit Microsoft nötig und der Drittlandtransfer zu begründen.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.