Hotjar zeichnet Mausbewegungen, Klicks, Scrollverhalten und teils Eingaben auf und erstellt Heatmaps. Das ist eine tiefgreifende Verhaltensanalyse.
Session-Recording ist einwilligungspflichtig (§ 25 Abs. 1 TDDDG). Wegen der Eingriffstiefe verlangen Aufsichtsbehörden eine informierte, granulare Einwilligung und strikte Maskierung personenbezogener Eingaben. Ohne Einwilligung ist der Einsatz regelmäßig unzulässig.
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