Eine eingebettete Google-Map lädt beim Seitenaufruf Skripte und Schriften von Google-Servern in den USA und überträgt dabei die IP-Adresse. Ohne Einwilligung ist das nach § 25 Abs. 1 TDDDG unzulässig. Es gibt mehrere Wege, ganz ohne diesen Aufruf auszukommen.
Der Kern des Problems ist, dass jede Standard-Einbindung von Google Maps — ob über iframe, JavaScript-API oder den „Karte einbetten“-Code — beim Laden der Seite eine Verbindung zu Google-Servern aufbaut. Dabei werden die IP-Adresse und Browser-Merkmale übertragen, und je nach Einbindung können Cookies oder LocalStorage-Einträge gesetzt werden. Für die meisten Websites ist eine interaktive Karte nicht „unbedingt erforderlich“ im Sinne des TDDDG, also bräuchte es eine vorherige Einwilligung.
Die einfachste Lösung ist oft, die Interaktivität ganz wegzulassen. Wer nur einen Standort zeigen will, kommt mit einem statischen Bild (Screenshot der Karte, lokal gespeichert) und einem Link „In Google Maps öffnen“ oder „Route planen“ aus. Der Link überträgt erst beim Klick Daten — und dann an einen Dienst, den der Nutzer aktiv aufruft. Diese Variante ist barrierearm, schnell und rechtlich unkritisch.
Wer echte Interaktivität braucht, findet in OpenStreetMap-basierten Lösungen eine datensparsame Alternative. Bibliotheken wie Leaflet oder MapLibre GL rendern die Karte im Browser; die Kartenkacheln kommen von einem Tile-Server. Entscheidend ist die Wahl dieses Servers: Es gibt Anbieter mit Servern in der EU und ohne Tracking. Ein selbst gehosteter Tile-Server ist die datenschutzfreundlichste, aber aufwändigste Option. In jedem Fall sollte im Netzwerk-Tab geprüft werden, wohin die Kachel-Anfragen tatsächlich gehen.
Auch die „eingeschränkte“ Google-Maps-Einbettung über die Embed-API lädt Ressourcen von google.com beim Seitenaufruf. Wer Karten einwilligungsfrei anzeigen will, muss entweder auf eine Zwei-Klick-Lösung, ein statisches Kartenbild oder einen datensparsamen Kartendienst mit EU-Hosting umsteigen.
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