Crisp (crisp.chat, Crisp IM SARL, Frankreich) ist ein verbreitetes Live-Chat- und Helpdesk-Widget. Der Anbieter sitzt in der EU und bietet EU-Datenhosting — das Chat-Widget lädt trotzdem beim Seitenaufruf ein Skript und setzt Speichereinträge.
Live-Chat-Widgets sind datenschutzrechtlich ein Grenzfall: Solange niemand den Chat nutzt, erfüllt das im Hintergrund geladene Skript keinen vom Besucher gewünschten Zweck — es bereitet nur die mögliche spätere Nutzung vor. Genau diese Vorab-Ladung ist das Problem. Crisp legt beim Seitenaufruf einen Session-Identifier im Local Storage ab und baut eine Verbindung zu den Crisp-Servern auf, noch bevor der Besucher etwas anklickt.
Crisp hat gegenüber vielen US-Wettbewerbern einen Vorteil: Das Unternehmen sitzt in Frankreich und bietet je nach Tarif ein Hosting der Chat-Daten in der EU. Das entschärft die Drittlandfrage. Es ersetzt aber nicht die Einwilligung für den Zugriff auf das Endgerät — Local-Storage-Einträge und Skript-Nachladung sind unabhängig vom Serverstandort einwilligungspflichtig, wenn sie nicht technisch notwendig sind.
Die saubere Lösung ist ein „On-Demand“-Laden: Statt das Crisp-Snippet direkt einzubinden, zeigt die Seite zunächst nur einen eigenen Button. Erst beim Klick wird das Crisp-Skript per JavaScript eingefügt und der Chat geöffnet. So findet der Zugriff auf das Endgerät erst statt, wenn der Besucher den Dienst aktiv anfordert — dann greift § 25 Abs. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich für den gewünschten Dienst).
Das Crisp-Widget lädt beim Seitenaufruf JavaScript von client.crisp.chat und legt im Browser einen Identifier ab, um Chatverläufe einem Besucher zuzuordnen. Dieser Zugriff auf das Endgerät ist nicht „unbedingt erforderlich“, solange der Besucher den Chat nicht aktiv nutzt — nach § 25 Abs. 1 TDDDG ist er damit einwilligungspflichtig, wenn das Widget schon vor dem ersten Klick lädt.
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