Consent Mode v2 ist seit März 2024 nötig, damit Google Ads und GA4 Daten aus der EU weiterverarbeiten. Es wird oft so verstanden, als ersetze es den Einwilligungsbanner. Das tut es nicht.
Consent Mode v2 ist nur die technische Schnittstelle, die die Entscheidung aus dem Banner (Zustimmung oder Ablehnung) an Google übergibt. Die Einwilligung selbst muss weiterhin über ein Consent-Tool eingeholt werden; der Zugriff auf das Endgerät für Analyse und Werbung bleibt nach § 25 Abs. 1 TDDDG einwilligungspflichtig. Im „Advanced“-Modus lädt der Google-Tag schon vor der Entscheidung und sendet cookielose Signale — ohne funktionierenden Banner fehlt dafür die Rechtsgrundlage. Fehlt der Banner ganz oder feuert der Tag trotz Ablehnung mit Cookies, ist die Einbindung angreifbar.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.