Der Google Tag Manager (googletagmanager.com) lädt selbst keine Tracker, sondern verwaltet sie. Das eigentliche Datenschutz-Thema sind die Tags, die er ausspielt.
Der häufigste Fehler mit dem Tag Manager ist die Annahme, ein blockiertes Consent-Tool im Container reiche aus. Solange der Container-Snippet im <head> steht, wird beim Seitenaufruf bereits eine Verbindung zu googletagmanager.com aufgebaut und die IP-Adresse an Google übertragen — bevor irgendein Tag feuert. Für den Container selbst lässt sich das nur vermeiden, indem er erst nach Einwilligung nachgeladen wird oder serverseitig ausgeliefert wird.
Google Consent Mode v2 ist seit März 2024 für Werbefunktionen im EWR praktisch Pflicht, wenn Conversion-Daten an Google Ads fließen sollen. Er ersetzt aber kein Consent-Tool: Consent Mode passt nur das Verhalten der Google-Tags an den Zustimmungsstatus an — der Status selbst muss weiterhin von einem Banner erfasst werden, das den Anforderungen an eine Einwilligung genügt.
Bei Server-side Tagging wandert die Tag-Ausführung auf einen eigenen Endpunkt (oft eine Subdomain). Das verbessert Ladezeit und Datenkontrolle, verschiebt die Einwilligungspflicht aber nicht: Auch serverseitig ausgelöste Tags, die auf clientseitig gesetzte Kennungen zugreifen, brauchen die vorherige Zustimmung.
Lädt der Tag Manager einwilligungspflichtige Tags (Analytics, Ads, Pixel) vor oder trotz einer Ablehnung, fehlt für diese die Rechtsgrundlage nach § 25 Abs. 1 TDDDG. Der Container-Aufruf selbst überträgt bereits die IP an Google (USA).
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.