Der Google Tag Manager (googletagmanager.com) lädt selbst keine Tracker, sondern verwaltet sie. Das eigentliche Datenschutz-Thema sind die Tags, die er ausspielt.
Lädt der Tag Manager einwilligungspflichtige Tags (Analytics, Ads, Pixel) vor oder trotz einer Ablehnung, fehlt für diese die Rechtsgrundlage nach § 25 Abs. 1 TDDDG. Der Container-Aufruf selbst überträgt bereits die IP an Google (USA).
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.