Webflow-Seiten werden über eine Infrastruktur in den USA (AWS, Fastly) ausgeliefert und binden Schriften sowie optionale Analyse- und Formular-Funktionen ein.
Google Fonts und Adobe Fonts werden in Webflow standardmäßig extern geladen — die IP der Besucher:innen geht dabei ohne Rechtsgrundlage an Google bzw. Adobe. Webflow-eigene Analytics und eingebettete Elemente sind einwilligungspflichtig nach § 25 Abs. 1 TDDDG; der generelle Hosting-Transfer in die USA ist zu begründen.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.