Das Calendly-Widget (assets.calendly.com) lädt Skripte und kann Kennungen setzen, sobald die Seite geöffnet wird. Termindaten, E-Mail-Adresse und IP der Besucher:innen fließen an Calendly in den USA.
Lädt das Widget vor einer Einwilligung und setzt es nicht notwendige Kennungen, fehlt die Grundlage nach § 25 Abs. 1 TDDDG. Für die Verarbeitung der Buchungsdaten braucht es eine Rechtsgrundlage (bei Terminanfragen meist Art. 6 Abs. 1 lit. b) sowie einen Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Transfergrundlage für die USA.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.