Google reCAPTCHA analysiert das Nutzerverhalten zur Bot-Erkennung und lädt Ressourcen von Google (USA), oft schon beim Laden des Formulars.
Der Schutz vor Spam kann ein berechtigtes Interesse sein (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Setzt reCAPTCHA jedoch nicht notwendige Kennungen oder lädt auf allen Seiten, kommt § 25 TDDDG ins Spiel. Der USA-Transfer ist zu begründen.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.