Ein iframe von google.com/maps oder das Maps-JavaScript lädt beim Öffnen der Seite Ressourcen von Google (USA) und kann Kennungen setzen.
Der Kartenabruf ist für die Grundfunktion der Seite meist nicht zwingend erforderlich, daher gilt § 25 Abs. 1 TDDDG. Ohne Einwilligung oder Zwei-Klick-Lösung fehlt die Grundlage; zusätzlich ist der USA-Transfer zu begründen.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.