Ein iframe von google.com/maps oder das Maps-JavaScript lädt beim Öffnen der Seite Ressourcen von Google (USA) und kann Kennungen setzen.
Beim Einbetten von Google Maps gibt es zwei technisch verschiedene Wege mit demselben Datenschutzproblem: den einfachen iframe (google.com/maps/embed) und die Maps JavaScript API mit eigenem API-Key. Beide laden beim Seitenaufruf Ressourcen von Google-Servern in den USA, übertragen dabei die IP-Adresse und können Kennungen setzen. Für die Grundfunktion der Seite ist eine interaktive Karte selten unbedingt erforderlich — damit greift § 25 Abs. 1 TDDDG.
Die saubere Standardlösung ist die Zwei-Klick-Einbettung: Bis zum Klick wird nur ein lokales Vorschaubild oder eine schematische Grafik der Adresse gezeigt, erst danach lädt die echte Karte. Für WordPress, TYPO3 und die gängigen Baukästen gibt es dafür fertige Blöcke; wichtig ist, dass das Vorschaubild lokal liegt und nicht seinerseits die Static Maps API von Google aufruft.
Wer die Interaktivität nicht braucht, fährt mit einer Alternative oft besser: Ein einfacher Link „Route planen“ (öffnet Google Maps oder Apple Maps im neuen Tab), eine statische, selbst erzeugte Kartengrafik oder eine OpenStreetMap-Einbettung über einen datensparsamen Anbieter wie die uMap- oder MapLibre-Lösung. Diese Varianten übertragen beim Seitenaufruf keine Daten an Google.
Der Kartenabruf ist für die Grundfunktion der Seite meist nicht zwingend erforderlich, daher gilt § 25 Abs. 1 TDDDG. Ohne Einwilligung oder Zwei-Klick-Lösung fehlt die Grundlage; zusätzlich ist der USA-Transfer zu begründen.
Der kostenlose Scan prüft das ausgelieferte HTML und zeigt, welche Dienste eingebunden sind, ob ein Cookie-Banner erkannt wird und ob Datenschutz- und Impressum-Link vorhanden sind — mit Einordnung je Fund. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Text ist eine allgemeine Information nach bestem Wissen, kein Rechtsrat. Für den Einzelfall eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei hinzuziehen.