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www.golem.de

Geprüft am 30.8.2026 · https://www.golem.de/sonstiges/zustimmung/auswahl.html?from=https%3A%2F%2Fwww.golem.de%2F

A
92 / 100
Kein Cookie-Banner erkannt · Datenschutz-Link: ja · Impressum-Link: ja

Keine kritischen Punkte im ausgelieferten HTML · zu prüfen: 1.

Wie kommt der Score zustande? (100 Startpunkte)
1 Cookie(s) beim ersten Aufruf gesetzt-8
Ergebnis92 / 100

Mehrere Dienste derselben Art zählen abgestuft. Der Score ist eine Orientierung, kein Rechtsurteil.

Cookies beim ersten Aufruf: authId

Befunde

Zu prüfen

1 Cookie(s) beim ersten Aufruf gesetzt

Ohne Consent-Banner gesetzt: authId. Nur technisch notwendige Cookies sind ohne Einwilligung erlaubt.

Das solltest du tun: Prüfen, welche dieser Cookies wirklich technisch nötig sind (Session, Warenkorb, Spracheinstellung). Alles Übrige — v. a. Analyse/Marketing — erst nach Einwilligung setzen.

§ 25 Abs. 2 TDDDG — Ausnahme nur für unbedingt erforderliche Cookies.

In Ordnung

Keine einwilligungspflichtigen Drittanbieter im initialen HTML

Beim ersten Seitenaufruf wurden keine Analyse-, Werbe- oder Social-Tracker geladen.

Nächste Schritte

  1. 1 Cookie(s) beim ersten Aufruf gesetzt. Prüfen, welche dieser Cookies wirklich technisch nötig sind (Session, Warenkorb, Spracheinstellung). Alles Übrige — v. a. Analyse/Marketing — erst nach Einwilligung setzen.

Erkannte Drittanbieter (0)

Keine bekannten Drittanbieter im initialen HTML.

Diese URL automatisch überwachen?

Wöchentlicher Re-Scan, E-Mail sobald ein neuer Tracker auftaucht — kommt bald.

Methodik & Grenzen

Geprüft wurde am 30.8.2026 das HTML, das www.golem.de beim ersten Aufruf ohne Login ausliefert (normaler Desktop-Browser, Standort EU). Erkannt werden im Quelltext eingebundene Dienste (Skripte, Stylesheets, iframes, Pixel), ein Cookie-Banner anhand bekannter Anbieter, Cookies aus der Server-Antwort sowie Links zu Datenschutz und Impressum.

Nicht geprüft: alles, was erst per JavaScript nachlädt, Inhalte hinter Login, Unterseiten, das Verhalten nach Klick auf „Akzeptieren“/„Ablehnen“, Server-Standorte und Auftragsverarbeitungsverträge. Das Ergebnis ist eine automatische Momentaufnahme und ersetzt keine Rechtsberatung.

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